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DIN 2303 Selbstcheck: Welche Qualitätsklasse (Q1–Q4) und was wird gefordert?

Was im Alltag „Qualitätsklasse“ heißt, nennen die Unterlagen zur DIN 2303 Herstellerqualifikationsklasse: Q1 bis Q4. Daneben steht die Bauteilklasse BK 1 bis BK 4, die sich nach Beanspruchung und Sicherheitsbedeutung richtet. Dieser Check zeigt, wie weit Ihre Nachweise je Anforderungsbereich reichen — und was je Bauteilklasse gefordert ist.

  • Fragen zu Schweißaufsicht, Qualifikationen, WPS/WPQR, Prüfpersonal, Werkstoffnachweisen, Rückverfolgbarkeit und Unterauftragnehmern
  • Reifegrad je Anforderungsbereich, offene Punkte mit Quelle
  • Orientierung zur Klasse Q1–Q4 und Anforderungen je Bauteilklasse
  • Ohne Anmeldung, die Antworten bleiben in Ihrem Browser

Der Normtext der DIN 2303 ist nicht frei zugänglich, wir drucken ihn nicht ab. Jede Frage stützt sich auf eine öffentliche Quelle: die Informationen der Bundeswehr (WIWeB), die A-Z-Sammlung der Anerkannten Stellen (Stand 15.04.2026) und das Informationsblatt der zivilen Leitstelle. Anforderungsthemen, die diese Quellen nennen, deren Inhalt aber nur der Normtext regelt, stehen im Ergebnis als „nicht geprüft“. Welche Klasse gefordert ist, ergibt sich aus Ihrem Auftrag, nicht aus diesem Check.

1. Ihr Auftrag

Wählen Sie die höchste Bauteilklasse der Bauteile, die Sie fertigen. Ist keine Bauteilklasse nachweisbar, gilt BK 1 (WIWeB, Güteanforderungen) — der Check legt dann alle Anforderungen für BK 1 zugrunde.

Höchste Bauteilklasse
Werkstoffgruppen nach CEN ISO/TR 15608 (steht im WPQR)

2. Fragen zu Ihrem Betrieb

22 Fragen für BK 1 (angenommen, weil keine Bauteilklasse angegeben ist) — beantwortet: 0 von 22.

Schweißaufsicht
  1. Ist eine verantwortliche Schweißaufsichtsperson benannt, deren Qualifikation nach ISO 14731 nachgewiesen ist?

    Welche Qualifikationsstufe je Bauteilklasse verlangt wird, regelt die Norm selbst — das prüft dieser Check nicht.

    Quelle: Bundeswehr/WIWeB-Folien (28.10.2025), Voraussetzungen der Herstellerqualifikation: ISO 14731

  2. Ist eine stellvertretende Schweißaufsichtsperson benannt?

    Quelle: GSI-Informationsblatt (Stand 11/2014), Punkt 4 Qualifikation des Aufsichtspersonals: verantwortliche und stellvertretende Aufsicht; WIWeB-Folien (28.10.2025), Ablauf: Fachgespräch mit Aufsicht und Stellvertreter

  3. Ist die Schweißaufsicht unmittelbar im Betrieb angestellt — oder, falls sie extern bzw. unter 50 % der Regelarbeitszeit tätig ist, vertraglich geregelt und führt sie einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis, der jederzeit im Betrieb kontrollfähig ist?

    Externe Aufsicht ist nur im Ausnahmefall vorgesehen: für höchstens drei weitere Betriebe, nach Einzelfallentscheid der Anerkannten Stelle und im Auditbericht als „extern“ gekennzeichnet. Bei Betrieben Q2 oder höher mit einer externen Aufsicht wird die Bescheinigung grundsätzlich nur für ein Jahr ausgestellt, wenn der Betrieb nur zwei Aufsichtspersonen hat.

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 30 Untervergebene Schweißaufsicht

  4. Gibt es ein Personalkonzept für die Aufsichtspersonen, falls während der Laufzeit der Bescheinigung ein Ruhestand, eine Auszeit oder ein Wechsel absehbar ist?

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 43 Wechsel oder Nachfolge der Aufsichtsperson

  5. Werden die verantwortlichen Personen aus Fertigung, Einkauf, Qualitätssicherung, Vertrieb und Projektleitung mindestens alle drei Jahre durch die verantwortliche Schweißaufsicht geschult — mit Schulungsnachweis?

    Gefordert für Betriebe, in denen zwischen den Abteilungen wegen Größe oder Struktur keine engen Kontakte bestehen; sonst „nicht zutreffend“ wählen.

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 37 Verantwortliche Personen

Schweißer und Bediener
  1. Haben alle eingesetzten Schweißer eine gültige Prüfung nach ISO 9606 und alle Bediener für das vollmechanische oder automatische Schweißen eine nach ISO 14732?

    Gilt für Q1 bis Q3. Für Q4 (Luftfahrt) nennt das GSI-Informationsblatt DIN ISO 24394 und DIN ISO 16338.

    Quelle: WIWeB-Folien (28.10.2025), Voraussetzungen: ISO 9606-1; GSI-Informationsblatt (Stand 11/2014), Punkt 5 Qualifikation des Ausführungspersonals

  2. Liegen Kehlnahtprüfungen vor, wo Kehlnähte geschweißt werden?

    Prüfungen für Stumpfnähte schließen Kehlnähte nicht ein.

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 6 Geltungsbereich von Schweißerprüfungen

  3. Werden Schweißerprüfungen nach ISO 9606-1 ohne das Verfahren 9.3 c verlängert?

    Die A-Z-Sammlung der Anerkannten Stellen lässt die Verlängerung nach 9.3 c nicht zu.

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 18 Verlängerungen von Schweißerprüfungen

  4. Erfolgen Schweißerprüfungen durch eine Prüfstelle nach ISO/IEC 17024 (akkreditiert oder notifiziert) — oder durch interne Prüfer, die von der Anerkannten Stelle zugelassen und in der Bescheinigung eingetragen sind?

    Interne Prüfer sind Aufsichtspersonen mit mindestens SFM-, EWS- oder IWS-Qualifikation; Bedingungen nach Nr. 4 (Auszug): dokumentiertes Verfahren zur Prüfungsabnahme, Benennung und Unabhängigkeit des Prüfers, bei der Betriebsprüfung nachgewiesene Fachkenntnisse, Vermerk auf der Bescheinigung.

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 46 Schweißerprüfungen und Nr. 4 Berechtigung zur Prüfungsabnahme

Schweißanweisungen (WPS/WPQR)
  1. Liegt für jede angewendete Schweißung eine anerkannte Schweißanweisung (WPS) vor?

    Zulässig sind die Anerkennungswege nach ISO 15607; die Einschränkungen der folgenden Fragen gelten zusätzlich.

    Quelle: GSI-Informationsblatt (Stand 11/2014), Punkt 6: anerkannte Anweisungen erforderlich; A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 29 Anerkennungswege

  2. Liegen für Werkstoffe der Klasse Q2 und für automatisierte Prozesse (ab vollmechanisch) Verfahrensprüfungen nach ISO 15614 ff. (Vorgaben nach Stufe 2) oder vorgezogene Arbeitsprüfungen nach ISO 15613 vor?

    Für Q3 (Panzerung) und Q4 (Luftfahrt) erfolgt die Anerkennung grundsätzlich über Verfahrensprüfungen nach den jeweils zutreffenden Normen; dafür gelten weitergehende Anforderungen, die dieser Check nicht prüft. Schweißen Sie ausschließlich Q1-Werkstoffe und weder vollmechanisch noch automatisch, wählen Sie „nicht zutreffend“ — ob bei BK 1 und BK 2 trotzdem eine Verfahrensprüfung nötig ist, klärt dieser Check nicht (siehe „nicht geprüft“).

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 29 Anerkennung von Schweißanweisungen; GSI-Informationsblatt (Stand 11/2014), Punkt 6: Anerkennung für Q2 bis Q4 grundsätzlich über Verfahrensprüfungen

  3. Sind für Bauteile der BK 1 und BK 2 die mechanisch-technologischen Eigenschaften der Schweißverbindungen nachgewiesen?

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 29 Anerkennung von Schweißanweisungen

  4. Führen Sie bei mehr als fünf qualifizierten Schweißanweisungen eine Übersichtsliste mit den Unterschieden der Geltungsbereiche aus den WPQR?

    Bei fünf oder weniger Schweißanweisungen „nicht zutreffend“ wählen.

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 29 Anerkennung von Schweißanweisungen

Prüfung und Prüfpersonal
  1. Wird an 100 % der Bauteile im Geltungsbereich der DIN 2303 eine Sichtprüfung der Schweißnähte durchgeführt?

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 39 Sichtprüfungen an Bauteilen

  2. Ist das Sichtprüfpersonal dafür qualifiziert (ISO 9712, anerkannte Schweißaufsicht oder Schweißinspektor) und liegt eine Bestätigung der Sehschärfe vor?

    Für BK 3 und BK 4 genügt auch dokumentiert geschultes Personal nach ISO 17637; Werkerselbstprüfung ist dort möglich.

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 39 Sichtprüfungen an Bauteilen

  3. Ist das Personal für zerstörungsfreie Prüfungen nach ISO 9712 qualifiziert — eigenes Personal oder beauftragte Prüfstelle?

    Für Luftfahrtanwendungen (Q4) nennt das GSI-Informationsblatt EN 4179 statt ISO 9712.

    Quelle: WIWeB-Folien (28.10.2025), Voraussetzungen: ISO 9712; GSI-Informationsblatt (Stand 11/2014), Punkt 8 Qualifikation des zfP-Personals

  4. Bewerten Sie Schweißnähte gegen die Bewertungsgruppe nach ISO 5817, die zur Bauteilklasse gehört?

    BK 1 und BK 2: Bewertungsgruppe B · BK 3: C · BK 4: D (WIWeB, nach ISO 5817). Neben ISO 5817 nennt das GSI-Informationsblatt ISO 10042, für Q4 Normen der Luftfahrt.

    Quelle: WIWeB-Folien (28.10.2025), Güteanforderungen je Bauteilklasse; GSI-Informationsblatt (Stand 11/2014), Punkt 7

Werkstoffnachweise und Geräte
  1. Sind die Grundwerkstoffe mindestens mit einer Bescheinigung 3.1 nach EN 10204 nachgewiesen?

    Für BK 1 und BK 2, sofern ergänzende spezifische Anforderungen nichts anderes fordern.

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 22 Grundwerkstoffe

  2. Sind die Schweißzusätze genormt und mit Zeugnissen nach EN 10204 belegt — 3.1 für die chemische Zusammensetzung, 2.2 für die mechanisch-technologischen Eigenschaften?

    CE-Kennzeichnung samt Erklärung einer akkreditierten Prüfstelle und den Nachweis der Prüfung der Schweißverbindung (z. B. Zulassungszertifikat, Kennblatt oder Verfahrensprüfung) nennt die A-Z-Sammlung (2026) mit „möglichst“; das ältere GSI-Informationsblatt (2014) nennt CE-Zeichen, Bescheinigungen nach EN 10204 und Zulassungszertifikate bzw. Kennblätter als erforderlich. Für ganz spezielle Werkstoffe führt das WIWeB eine eigene Liste zugelassener Schweißzusätze.

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 12 Zugelassene Schweißzusätze; GSI-Informationsblatt (Stand 11/2014), Punkt 3

  3. Sind die Schweißgeräte nach ISO 17662 kalibriert bzw. validiert und ist das dokumentiert?

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 21 Kalibrierung

Rückverfolgbarkeit
  1. Sind die Schweißzusätze bis zur Schweißung rückverfolgbar?

    Quelle: A-Z-Sammlung ERFA DIN 2303 (Stand 15.04.2026), Nr. 12: bei BK 1 und BK 2 rückverfolgbar bis zur Schweißung

Unterauftragnehmer
  1. Ist geregelt, wie Schweißarbeiten an andere Hersteller vergeben werden?

    Die Untervergabe ist ein Anforderungsthema der DIN 2303; welche Nachweise im Einzelnen gefordert sind, steht im Normtext und wird hier nicht geprüft. Vergeben Sie nichts, wählen Sie „nicht zutreffend“.

    Quelle: WIWeB-Folien (28.10.2025), Anforderungsthemen: Untervergabe an andere Hersteller

3. Ergebnis: Reifegrad je Anforderungsbereich

Eine Selbsteinschätzung nach Ihren Angaben — keine Prüfung und keine Vorhersage des Zertifizierungsverfahrens. „Nicht zutreffend“ zählt nie als vorhanden.

SchweißaufsichtNoch offen

5 von 5 Fragen noch offen.

Schweißer und BedienerNoch offen

4 von 4 Fragen noch offen.

Schweißanweisungen (WPS/WPQR)Noch offen

4 von 4 Fragen noch offen.

Prüfung und PrüfpersonalNoch offen

4 von 4 Fragen noch offen.

Werkstoffnachweise und GeräteNoch offen

3 von 3 Fragen noch offen.

RückverfolgbarkeitNoch offen

1 von 1 Fragen noch offen.

UnterauftragnehmerNoch offen

1 von 1 Fragen noch offen.

Klasse der Herstellerqualifikation (Orientierung)

  • Ohne Werkstoffgruppen lässt sich keine Klasse ableiten. Ordnen Sie Ihre Grundwerkstoffe den Gruppen nach CEN ISO/TR 15608 zu.Quelle: A-Z-Sammlung (Stand 15.04.2026), Nr. 8

Zugeordnet wird die Klasse über Werkstoffe und Produkt. Welche Klasse ein Auftrag verlangt, steht im Auftrag; aus den Werkstoffangaben lässt sie sich nur zur Orientierung ableiten. Fordert der Auftraggeber unabhängig vom Werkstoff Q2, wird die Bescheinigung für Q1 ausgestellt und Q2 ergänzend vermerkt. Die Bescheinigung stellt die Anerkannte Stelle aus.

Anforderungen für BK 1 (angenommen)

  • Einordnung: hohe statische oder dynamische Beanspruchung, hohe Sicherheitsbedeutung (WIWeB-Folien (28.10.2025), Bauteilklassen)
  • Bescheinigung nach DIN 2303: gefordert (WIWeB-Folien (28.10.2025): BK 4 ohne Herstellerqualifikation; GSI-Informationsblatt (Stand 11/2014), Punkt 1: Bescheinigung für BK 1 bis BK 3)
  • Bewertungsgruppe nach ISO 5817: B (WIWeB-Folien (28.10.2025), Güteanforderungen nach ISO 5817; daneben nennt das GSI-Informationsblatt (Stand 11/2014), Punkt 7, ISO 10042 und für Q4 Normen der Luftfahrt)
  • Grundwerkstoffe mindestens: Bescheinigung 3.1 nach EN 10204, sofern ergänzende spezifische Anforderungen nichts anderes fordern (A-Z-Sammlung (Stand 15.04.2026), Nr. 22)
  • Schweißzusätze bis zur Schweißung rückverfolgbar: ja (A-Z-Sammlung (Stand 15.04.2026), Nr. 12)
  • Mechanisch-technologische Eigenschaften nachweisen: ja (A-Z-Sammlung (Stand 15.04.2026), Nr. 29)
  • Sichtprüfung auch durch geschultes Personal nach ISO 17637: nein (A-Z-Sammlung (Stand 15.04.2026), Nr. 39)

Nicht geprüft

Der Normtext der DIN 2303 ist nicht frei zugänglich. Diese Themen gehören zur Herstellerqualifikation, ihr Inhalt lässt sich aus öffentlichen Quellen aber nicht belegen. Die Liste ist nicht abschließend:

  • nicht geprüft Mindestqualifikation der Schweißaufsicht je Bauteilklasseregelt die DIN 2303; öffentlich belegt sind nur die Stufen A bis C (GSI-Informationsblatt 2014), eine Zuordnung in der Richtlinie DVS 1901-1 (Stand 08/2011) und IWI-C für BK 3 (A-Z-Sammlung Nr. 34) — der aktuelle Stand ist hier nicht geprüft
  • nicht geprüft Betriebseinrichtungen, Fertigungs- und PrüfeinrichtungenAnforderungsthema laut WIWeB, Inhalt nur im Normtext
  • nicht geprüft Lagerung und Handhabung von Schweißzusätzen und HalbzeugenAnforderungsthema laut WIWeB, Inhalt nur im Normtext
  • nicht geprüft Planung und Qualitätsprüfungen vor, während und nach dem Schweißen (über die Sichtprüfung hinaus)Anforderungsthema laut WIWeB, Inhalt nur im Normtext
  • nicht geprüft Umschlüsselung von FertigungsunterlagenAnforderungsthema laut WIWeB, Inhalt nur im Normtext
  • nicht geprüft Nachweise, die von Unterauftragnehmern verlangt werdenAnforderungsthema laut WIWeB, Inhalt nur im Normtext
  • nicht geprüft Verfahrensprüfung bei BK 1 und BK 2 auch für Q1-Werkstoffe und HandschweißenA-Z-Sammlung Nr. 29 verlangt für BK 1/2 den Nachweis mechanisch-technologischer Eigenschaften; ob daraus eine Verfahrensprüfung auch bei Q1 und manuellem Schweißen folgt, lässt die öffentliche Quelle offen
  • nicht geprüft Weitergehende Anforderungen der Klassen Q3 (Panzerung) und Q4 (Luftfahrt)laut A-Z-Sammlung Nr. 29 weitergehend; für Q3 gelten die Technischen Lieferbedingungen, für Q4 Normen der Luftfahrt (GSI-Informationsblatt, Stand 11/2014, Punkt 3, 5 und 7) — deren Inhalt ist hier nicht geprüft
  • nicht geprüft Hartlöten, thermisches Spritzen, Widerstandsschweißen und additive Fertigungdafür gelten eigene Festlegungen (A-Z-Sammlung Nr. 4 Prüfungsabnahme, Nr. 19 Bediener von Spritzanlagen, Nr. 44 Widerstandsschweißen, Nr. 47 additive Fertigung); Check und Übersicht betreffen das Schmelzschweißen

Die öffentlich belegten Anforderungen auf drei Seiten (PDF)

Die Übersicht fasst die Anforderungen je Klasse Q1–Q4 und je Bauteilklasse in eigener Darstellung zusammen — zum Ausdrucken für das Gespräch mit dem Beschaffer oder die Vorbereitung der Betriebsprüfung.

Vorschau: DIN 2303: Anforderungen je Klasse Q1–Q4 und Bauteilklasse

DIN 2303: Anforderungen je Klasse Q1–Q4 und Bauteilklasse

Kostenloser Download (PDF) — der Link erscheint nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse.

  • Klassen Q1 bis Q4: Werkstoffe, Ausführungspersonal, Güteanforderungen, Prüfpersonal
  • Bauteilklassen BK 1 bis BK 4: Bewertungsgruppe, Werkstoffzeugnis, Rückverfolgbarkeit, Sichtprüfung
  • Ablauf der Herstellerqualifikation von der Anfrage bis zur Bescheinigung
  • Jede Angabe mit Quelle und Stand — Bundeswehr/WIWeB, A-Z-Sammlung, GSI

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Q1 bis Q4: wonach sich die Klasse richtet

Q1 steht für allgemeine Anforderungen an Wehrmaterial aus üblichen genormten Werkstoffen, Q2 für besondere Anforderungen — etwa flüssigkeitsvergütete Stähle, nichtmagnetisierbare austenitische Stähle oder AlZnMg-Legierungen. Q3 betrifft Panzerungswerkstoffe, die die Funktion der Panzerung erfüllen, Q4 Wehrmaterial aus speziellen Werkstoffen der Luftfahrttechnik (Bundeswehr/WIWeB). Die Anerkannten Stellen ordnen die Werkstoffgruppen 1.1, 1.2, 1.4, 8.1, 21 und 22 nach CEN ISO/TR 15608 der Klasse Q1 zu, alle anderen der Klasse Q2 (A-Z-Sammlung Nr. 8). Verlangt der Auftraggeber unabhängig vom Werkstoff Q2, wird die Bescheinigung für Q1 ausgestellt und Q2 ergänzend vermerkt (Nr. 20).

Bauteilklassen BK 1 bis BK 4

BK 1 steht für hohe statische oder dynamische Beanspruchung und hohe Sicherheitsbedeutung, BK 2 für normale Beanspruchung und mittlere Sicherheitsbedeutung, BK 3 für geringe Beanspruchung und geringe Sicherheitsbedeutung. Die Einstufung in BK 4 wird im Einzelfall zwischen Besteller und Hersteller vereinbart; eine Herstellerqualifikation ist dort nicht erforderlich. Ist keine Bauteilklasse nachweisbar, gilt für die Güteanforderungen BK 1. An der Bauteilklasse hängen die Bewertungsgruppe nach ISO 5817 (B, B, C, D), das Mindestzeugnis der Grundwerkstoffe (3.1 für BK 1 und 2, sofern ergänzende spezifische Anforderungen nichts anderes fordern, sonst 2.2) und die Rückverfolgbarkeit der Schweißzusätze bis zur Schweißung bei BK 1 und 2 (WIWeB; A-Z-Sammlung Nr. 12 und 22).

Häufige Fragen

Wer legt die Qualitätsklasse nach DIN 2303 fest?

Zugeordnet wird über Werkstoffe und Produkt: Die Gruppen 1.1, 1.2, 1.4, 8.1, 21 und 22 nach CEN ISO/TR 15608 gehören zu Q1, alle anderen zu Q2 (A-Z-Sammlung des ERFA, Stand 15.04.2026, Nr. 8); Panzerungswerkstoffe mit Panzerungsfunktion führen zu Q3, spezielle Werkstoffe der Luftfahrttechnik zu Q4 (Bundeswehr/WIWeB) — Lenkflugkörper, die von land- oder seegestützten Systemen gestartet werden, gehören zu Q2 (Nr. 48). Fordert der Auftraggeber unabhängig vom Werkstoff Q2, wird die Bescheinigung für Q1 ausgestellt und Q2 ergänzend vermerkt (Nr. 20). Die Bescheinigung stellt eine Anerkannte Stelle aus.

Was prüft die Zertifizierung nach DIN 2303?

Nach den Informationen der Leitstelle im WIWeB stellt der Betrieb einen Antrag mit Betriebsbeschreibung bei einer Anerkannten Stelle; es folgen Betriebsprüfung mit Begehung, ein Fachgespräch mit der Schweißaufsicht und ihrer Vertretung und ein Abschlussgespräch. Inhaltlich geht es um Betriebs-, Fertigungs- und Prüfeinrichtungen, Schweiß- und Schweißaufsichtspersonal, Planung und Anweisungen, Lagerung der Schweißzusätze, Qualitätsprüfungen und Untervergabe.

Gilt ein ISO-3834-Zertifikat als Ersatz für DIN 2303?

Nach den vorliegenden Quellen nein: Für Bauteile der BK 1 bis BK 3 wird eine Bescheinigung nach DIN 2303 gefordert (GSI-Informationsblatt, Stand 11/2014, Punkt 1). DIN 2303 baut auf ISO 3834 auf: Nach DVS 1901-1 (Stand 08/2011) liegt Q1 auf der Stufe ISO 3834-3, Q2 bis Q4 auf ISO 3834-2. Zusätzlich gelten die Festlegungen der Anerkannten Stellen, etwa zu Werkstoffzeugnissen und Sichtprüfung (A-Z-Sammlung Nr. 22 und 39).

Wie lange gilt eine Bescheinigung nach DIN 2303?

Höchstens drei Jahre, auch mit Auflagen möglich (GSI-Informationsblatt, Stand 11/2014, Punkt 9). Für die Überziehung des Gültigkeitsdatums gilt eine Karenzzeit von höchstens drei Monaten, wenn der Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf gestellt wurde (A-Z-Sammlung Nr. 7). Bei Betrieben Q2 oder höher mit einer externen Schweißaufsicht und nur zwei Aufsichtspersonen wird die Bescheinigung grundsätzlich nur für ein Jahr ausgestellt (Nr. 30).

Weiterlesen

Quellen

  • Bundeswehr/WIWeB, Leitstelle für Schweiß- und Klebtechnik: Herstellerqualifikation nach DIN 2303 (Vortragsfolien, Dokument vom 28.10.2025) — Bundeswehr-Information. PDF, abgerufen am 04.10.2026.
  • A-Z-Sammlung des ERFA der Anerkannten Stellen nach DIN 2303, Anlage 7 zur Niederschrift vom 15.04.2026 (Zivile Leitstelle Wehrtechnik DIN 2303) — Festlegung der Anerkannten Stellen. PDF, abgerufen am 04.10.2026.
  • GSI mbH, NL SLV Berlin-Brandenburg (Zivile Leitstelle): Informationsblatt zur DIN 2303 (Stand 11/2014) — Zertifizierer-Information. PDF, abgerufen am 04.10.2026.
  • DVS 1901-1 (Stand 08/2011), Abschnitt 3.3 — nur für die Zuordnung zu ISO 3834.

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