Schweißnachweise in der Wehrtechnik: was geführt werden muss
Wer für die Wehrtechnik schweißt, führt keine Sonderdokumentation. Er führt dieselben Nachweise wie jeder Schweißbetrieb auf ISO-3834-Boden — nur werden sie häufiger, früher und von mehr Stellen verlangt.
Die fünf Nachweise
1. Schweißanweisung (WPS) nach ISO 15609-1
Die WPS legt fest, wie eine Verbindung geschweißt wird: Grundwerkstoff und Werkstoffgruppe, Prozess, Zusatzwerkstoff, Schutzgas, Nahtform, Position, Lagenaufbau, Vorwärmung und Streckenenergie. Sie ist das Dokument, auf das sich alle anderen Nachweise beziehen. In der Praxis scheitert sie selten am Wissen, sondern daran, dass eine Word-Vorlage kopiert und ein Feld vergessen wird.
2. Verfahrensprüfung (WPQR) nach ISO 15614-1
Die Verfahrensprüfung belegt, dass das Verfahren die geforderten Eigenschaften erreicht. Entscheidend ist ihr Geltungsbereich: Welche Werkstoffgruppen, Abmessungen, Positionen und Prozesse deckt sie ab? Eine WPS ohne tragende Verfahrensprüfung ist eine Absichtserklärung, kein Nachweis.
3. Schweißerprüfung nach ISO 9606-1
Die Prüfbescheinigung des Schweißers hat einen eigenen Geltungsbereich und eine eigene Gültigkeit. Sie muss zum Zeitpunkt der Ausführung gültig und bestätigt sein — und zur WPS passen. ISO 9606-1:2017 verlangt dafür in Abschnitt 9.2 die Bestätigung alle sechs Monate — durch die für die Schweißarbeiten verantwortliche Person oder durch Prüfer bzw. Prüfstelle — und stellt in Abschnitt 9.3 drei Wege zur Aufrechterhaltung zur Wahl: erneute Prüfung (a), Verlängerung über zwei geprüfte Arbeitsproben (b) oder Fortgeltung unter einem Qualitätssystem nach ISO 3834-2 oder -3 (c). Der dritte Weg ist keine unbefristete Gültigkeit: Er setzt die Bestätigung nach 9.2 voraus und gilt nur, solange alle dort genannten Bedingungen erfüllt sind — derselbe Hersteller, ein verifiziertes Qualitätsprogramm nach ISO 3834-2 oder -3 und dokumentierte Nachweise über Nähte annehmbarer Güte. Für Aluminium gilt ISO 9606-2 mit eigenen Geltungsbereichen.
4. Schweißaufsicht nach ISO 14731
ISO 14731 regelt Aufgaben und Verantwortung der Schweißaufsicht. Dokumentiert wird, wer die Aufsicht wahrnimmt, welche Qualifikation diese Person hat und welche Aufgaben ihr übertragen sind. Die Schweißaufsicht liegt nach ISO 14731:2019 Abschnitt 4.2 allein in der Verantwortung des Herstellers; er legt auch die erforderliche Kompetenzstufe fest — nach Komplexität, Produktart, Kritikalität der Anwendung und den Qualitätsanforderungen des zutreffenden Teils der ISO-3834-Reihe, nicht nach einer Softwareeinstellung. Dass zusätzlich die Vertretung des Aufsichtspersonals geregelt und mit der anerkannten Stelle abgestimmt sein muss, kommt im wehrtechnischen Feld aus DIN 2303 (so die DVS-Richtlinie 1901-1, Abschnitt 3.3), nicht aus ISO 14731.
5. Werkstoffzeugnis nach EN 10204
Zur Naht gehört der Werkstoff, und zum Werkstoff die Prüfbescheinigung — in der Regel eine Bescheinigung nach EN 10204 (etwa 3.1). Sie belegt die Eigenschaften der eingesetzten Charge. Erst die Zuordnung Charge → Bauteil → Naht macht die Akte rückverfolgbar.
Der Vollständigkeit halber stehen hier alle fünf Nachweise, weil sie zusammen die Pflichtenlage eines Betriebs beschreiben. WehrNorm führt davon die Punkte 1 bis 3 — Schweißanweisung, Verfahrensprüfung und Schweißerprüfung samt Fristen und Deckungscheck. Schweißaufsichts-Register nach ISO 14731 und Werkstoffzeugnisse nach EN 10204 sind nicht Teil des Funktionsumfangs.
Warum die Reihenfolge zählt
Die fünf Nachweise sind eine Kette: Der Werkstoff trägt die WPS, die WPS wird von der Verfahrensprüfung getragen, die Ausführung von der Schweißerprüfung und die Zuständigkeit von der Schweißaufsicht. Fehlt ein Glied, ist die Kette an dieser Stelle offen — unabhängig davon, wie gut die anderen vier geführt sind.
Genau darum ist die Deckungsprüfung zwischen WPS, Verfahrensprüfung und Schweißerprüfung der Punkt, an dem sich eine geführte Akte von einem Ordner unterscheidet.
Und DIN 2303?
DIN 2303 legt die Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte fest und führt zur Herstellerqualifikation. Die Norm setzt auf den Qualitätsanforderungen nach ISO 3834 auf; für das Schweißen verlangt sie geprüfte Schweißer, heute nach der ISO-9606-Reihe, und ISO 3834-2 verlangt qualifizierte Schweißverfahren (Abschnitt 10.3) — in der Praxis nach ISO 15614-1. Was DIN 2303 zusätzlich festlegt, etwa die Bauteilklassen BK 1 bis BK 4 und die davon abhängige Qualifikation des Schweißaufsichtspersonals, steht in der Norm; die anerkannte Stelle prüft den Betrieb und bescheinigt die Herstellerqualifikation (DVS-Richtlinie 1901-1, Abschnitt 3.3). Eine Software kann diese Prüfung nicht vorwegnehmen; sie kann die Nachweise so führen, dass sie im Termin vorliegen. Was DIN 2303 von einem Schweißbetrieb verlangt.
WehrNorm läuft auf Schweißanweisung Software.